Dr. Till Kemper

Ort: Gießen

Datum: 13.03.2019

Uhrzeit: 9:30 h - 16:00 h

Referent: Dr. Till Kemper

Zielgruppe: Auftraggeber und Auftragnehmer,  Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte,  Management

Zum Referenten: Dr. Till Kemper

ist seit 2016 Rechtsanwalt und seit 2019 Partner der überregionalen Baurechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt a.M.. Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Geschichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Madrid. Promotion an der Universität Tübingen, Lehrstuhl für öffentliches Wirtschaft- und Infrastrukturrecht (Prof. Ronellenfitsch). Referendariat in München/Augsburg. 2013 bis 2016 Rechtsanwalt in einer überregionalen Kanzlei in Gießen/Frankfurt a. M.. Er berät in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Städtebau-, Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgüterschutz- & Denkmalschutzrecht. Tätigkeit als Mediator der Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt. Autor zahlreicher Beiträge für die Zeitschriften "IBR", "IMR“, "VPR", ZfBR, NZBau, des Handbuchs "Bauen und Planen im Bestand", Mitautor des "Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege" (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge, Kommentierungen sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen. Er ist Mitbegründer des BIM-Partnernetzwerks bim2bim, Mitglied des Rechtsausschusses des BIM-Cluster Hessen und steht für eine umfassende interdisziplinäre BIM-Beratung insbesondere für Bauprodukthersteller.

Zum Inhalt:

BIM, Building Information Modelling, ist in aller Munde. Erste Testprojekte laufen. Ab 2020 werden öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Bauvorhaben ab EUR 4. Mio. mit der BIM-Methode zu planen. Dies wirf bei allen am Bau beteiligten die Frage auf, wie das umgesetzt werden soll. Die Anwendung der BIM-Methode erfordert in allen Projektphasen Anpassungen auf rechtlicher Ebene. Mit diesem Seminar bringt der Referent, der Bim-Projekte betreut und im Rechtsauschuss des BIM-Cluster Hessen e. V. sowie bim 2bim-Partnetzwerk engagiert ist, einen Überblick über die rechtlichen Knackpunkte und weist auf die neue Fallstricke hin. Schließlich gibt er auch Einblick, in die künftigen Veränderungen, die mit Ausweitung der BIM-Methode einhergehen können.

 

Themen

1. Grundlagen

  • Was ist BIM?
  • Die wichtigsten termini technici
  • Kurze Historie der Entwicklungen
  • Was ist technisch gefordert und was ist technisch möglich?
  • Wie verhält sich BIM zu PIM (Product Information Management) und CAFM (Computer Aided Facility Management)

2. Rechtliche Grundlagen

  • Vertragsverhältnisse
  • Ein- oder Mehrparteivertrag?
  • BIM-BVB (Besondere Vertragsbedingungen etc.

3. Planervertragsrecht

  • Grundlagen des Planervertrages
  • BIM-Spezifika
  • Neue Haftungsrisiken
  • Neue Angebotsmöglichkeiten

4. Werkunternehmervertragsrecht

  • Grundlagen des Werkunternehmervertrages
  • BIM-Spezifika
  • Neue Haftungsrisiken
  • Neue Angebotsmöglichkeiten

5. Vertragsrecht der Bauprodukthersteller

  • Grundlagen des Bauproduktherstellervertrages
  • BIM-Spezifika
  • Neue Haftungsrisiken
  • Neue Angebotsmöglichkeiten

6. Vergaberecht

  • Änderungen bei Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Änderungen bei Vergaben von Werkunternehmerleistungen
  • neue Wege im Vergaberecht?